A B M E L D U N G
Auszug aus den Aufnahme- und Aufenthaltsbestimmungen:
Vorzeitiger Austritt
Ein vorzeitiger Austritt aus dem Fred Sinowatz Haus Eisenstadt, Bundesschüler- und Schülerinnenheim während des laufenden Schuljahres kann nur erfolgen bei:
- Abbruch der Schullaufbahn
- besonders begründeten Fällen
Das entsprechend begründete Ansuchen muss schriftlich einen Monat vor dem beabsichtigten Austritt in der Direktion eingebracht werden. In diesem Fall sind vertragsgemäß Unterbringungs-, Verpflegungs- und Betreuungsleistungen im tatsächlich noch anfallenden Ausmaß zu bezahlen.



