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Auszug aus den Aufnahme- und Aufenthaltsbestimmungen:

Vorzeitiger Austritt

Ein vorzeitiger Austritt aus dem Fred Sinowatz Haus Eisenstadt, Bundesschüler- und Schülerinnenheim während des laufenden Schuljahres kann nur erfolgen bei:

  • Abbruch der Schullaufbahn
  • besonders begründeten Fällen

 

Das entsprechend begründete Ansuchen muss schriftlich einen Monat vor dem beabsichtigten Austritt in der Direktion eingebracht werden. In diesem Fall sind vertragsgemäß Unterbringungs-, Verpflegungs- und Betreuungsleistungen im tatsächlich noch anfallenden Ausmaß zu bezahlen. 

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Einverständniserklärung

Fred Sinowatz Haus Eisenstadt
Bürgerspitalgasse 3 / A-7000 Eisenstadt
Tel: 0043 2682 62606


 

Fred Sinowatz Haus Eisenstadt / Bürgerspitalgasse 3 / A-7000 Eisenstadt / Tel: 0043 2682 62606   Kontakt | Impressum | AGB