A B M E L D U N G
Auszug aus den Aufnahme- und Aufenthaltsbestimmungen:
Vorzeitiger Austritt
Ein vorzeitiger Austritt aus dem Fred Sinowatz Haus Eisenstadt, Bundesschüler- und Schülerinnenheim während des laufenden Schuljahres kann nur erfolgen bei:
- Abbruch der Schullaufbahn
- besonders begründeten Fällen
Das entsprechend begründete Ansuchen muss schriftlich einen Monat vor dem beabsichtigten Austritt in der Direktion eingebracht werden. In diesem Fall werden vertragsgemäß 20 Prozent der noch ausständigen Halbjahresgebühr zur Zahlung vorgeschrieben.