I. HEIMGEBÜHREN
Heimgebühr A (Stammhaus)
Heimgebühr D (Dependance)
Unterbringung, pädagogische Betreuung, Verpflegung an Wochentagen (MO – SA: je ein Frühstück, MO – FR: je ein Mittag- und Abendessen), Nutzung unserer Sportanlagen, Internetzugang.
Heimgebühr B (Stammhaus)
zusätzlich an Wochenenden: Unterbringung, pädagogische Betreuung, Verpflegung (SA: je ein Mittag- und Abendessen;
SO: je ein Frühstück und Abendessen), Nutzung unserer Sportanlagen, Internetzugang.
Heimgebühr C (Stammhaus)
Heimgebühr E (Dependance)
Bettenzuschlag für Zimmer mit weniger als drei Betten.
UNSERE DERZEIT GÜLTIGEN HEIMGEBÜHREN
Die Heimgebühren für das jeweils folgende Schuljahr werden vom Landesschulrat für Burgenland im Frühjahr des betreffenden Kalenderjahres genehmigt und dann in weiterer Folge veröffentlicht.
II. KAUTIONEN (GÜLTIG NUR FÜR DAS STAMMHAUS)
Unser Stammhaus ist sowohl baulich als auch einrichtungsmäßig seit dem Sommer 2014 komplett erneuert worden (Investitionsvolumen: ca. EUR 5 Mio).
Wir sehen uns daher veranlasst, im Sinne eines verantwortungsbewussten Umganges mit Bundeseigentum, mit Jänner 2017 entsprechende Kautionsgebühren einzuführen.
Schlüsselkaution (EUR 40,00)
Im Rahmen der Generalsanierung ist unser Stammhaus in der Bürgerspitalgasse 3 mit einem modernen Schließsystem (Salto inspired access) ausgestattet worden. Wir sind nun mittels Chip-Programmierung in der Lage, entsprechende Zugangsberechtigungen (räumlich und zeitlich) zu vergeben. So erhalten von uns nur jene Schüler/innen die Berechtigung ein Heimzimmer zu öffnen, wenn sie auch tatsächlich darin wohnen!
Damit entstehen naturgemäß Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Zustand dieses Zimmers:
Beim Verlust eines derartigen Chips wird dieser aus unserer Datei gelöscht und gegen Bezahlung einer neuerlichen Schlüsselkaution durch einen neuen Chip ersetzt.
Am Ende eines Schuljahres ist dieser Chip bei der Abreise zu retournieren, weil im darauffolgenden Schuljahr bei der Anreise (geänderte Zimmerbelegung) ein neuer Chip ausgefolgt wird.
Im letzten Schuljahr oder bei einem endgültigen vorzeitigen Austritt Ihrer Tochter / Ihres Sohnes aus dem Bundesschülerheim wird dann nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Chips die einbezahlte Kaution an Sie zurücküberwiesen.
Zimmerkaution (EUR 360,00)
Bei der Anreise nehmen Sie in einem Protokoll den Zustand des angemieteten Zimmers durch Ihre Unterschrift zur Kenntnis. Für den Fall, dass Sie dabei nicht persönlich anwesend sein können, ersuchen wir, die Angaben Ihrer Tochter / Ihres Sohnes im Nachhinein zu bestätigen.
Dieses von Ihnen unterfertigte Protokoll ist dann für beide Vertragspartner die Vergleichsgrundlage in Bezug auf den Zustand des Zimmers bei der Abreise / bei einem vorzeitigen Austritt Ihrer Tochter / Ihres Sohnes aus dem Bundesschülerheim.
Wir erlauben uns, etwaige Beschädigungen jeglicher Art dieser Kaution gegenzurechnen. Über eventuell anfallende Schadenszahlungen, die Ihr Kautionskonto belasten, werden Sie selbstverständlich von uns in Kenntnis gesetzt!
Ist die Beschädigung eines Zimmers nicht eindeutig einer zutrittsberechtigten Person (siehe oben!) zuzuordnen, erlauben wir uns, etwaige Reparaturen beiden Zimmermieterinnen
bzw. –mietern zu gleichen Anteilen in Rechnung zu stellen.
Sollte das Ausmaß eines Schadens die Höhe der einbezahlten Kaution übersteigen, ist der entstandene Differenzbetrag von den jeweils dafür Verantwortlichen zu tragen. In diesem Fall ist erneut eine Zimmerkaution von EUR 360,00 für die Dauer des Aufenthaltes im Bundesschülerheim zu hinterlegen!
Im letzten Schuljahr oder bei einem endgültigen vorzeitigen Austritt Ihrer Tochter / Ihres Sohnes aus dem Heim wird dann nach ordnungsgemäß bestätigter Übergabe des Zimmers die einbezahlte Kaution (abzüglich eventuell angefallener Schadenszahlungen) an Sie zurücküberwiesen.